Umsatzsteuer-Option

VR Bank in Holstein eG optiert zur Umsatzsteuer

Wie bereits bei vielen Banken üblich, machen wir aus betriebswirtschaftlichen Gründen von unserer Möglichkeit der Umsatzsteuer-Option Gebrauch. Die Umsatzsteuer stellt für ein Unternehmen in der Regel lediglich einen durchlaufenden Posten dar, weil sie als Vorsteuer im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung gegenüber dem Finanzamt wieder geltend gemacht werden kann.

Änderungen im Überblick

Für die VR Bank in Holstein eG trägt die Option zur Umsatzsteuer dazu bei, die Kostenstrukturen zu optimieren und damit die Leistungsfähigkeit für ihre Kunden weiter zu verbessern.

Wir belegen Bankdienstleistungen mit Umsatzsteuer, soweit wir diese Leistungen an Geschäftskunden erbringen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Die Sollzinsen, Gebühren, Provisionen und sonstige Nebenleistungen berechnen wir zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (zur Zeit 19 %).

Hinweis für Einzelunternehmer

Da bei Einzelunternehmern (z. B. selbstständige Handwerker, Kaufleute, usw.) nicht immer bekannt ist, ob einzelne Kredite oder Konten ganz oder zum Teil für Privatzwecke bzw. nicht für den umsatzsteuerpflichtigen Bereich des Unternehmens verwendet werden und insoweit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, ist gegebenenfalls der Rat Ihres Steuerberaters einzuholen.

Haben Sie Fragen?

Ihr Kundenberater steht Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung. Auch Ihr Steuerberater ist Ihnen sicher gerne behilflich.