Neue Regelungen für die Bargeld-Einzahlung

Ab dem 8. August müssen Bankkunden bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro einen Herkunftsnachweis vorlegen – das bedeutet für alle zusätzlichen Aufwand.

Pressemitteilung | Pinneberg, im Juli 2021

Das Brötchen beim Bäcker, die Zeitung vom Kiosk, die Kugel Eis im Café um die Ecke: Obwohl das bargeldlose Bezahlen in den vergangenen Monaten immer beliebter geworden ist, gilt für viele Deutsche weiterhin: „Nur Bares ist Wahres!“ Die neue Regelung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dürfte im „Bargeldland Deutschland“ bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern, vor allem aber bei Unternehmen und dem Handel, daher für wenig Begeisterung sorgen. Vom 8. August an verlangt die BaFin für Bareinzahlungen auf Bankkonten Herkunftsnachweise, sobald die Summe von 10.000 Euro überschritten wird. Einzahler müssen von diesem Tag an beispielsweise Kontoauszüge, Rechnungsbelege oder Quittungen bei ihrem Kreditinstitut vorlegen, um die Herkunft des Geldes nachzuweisen.

Bei der VR Bank in Holstein betrachtet man die neue BaFin-Vorgabe mit gemischten Gefühlen: „Wir begrüßen selbstverständlich jede Maßnahme, die der Bekämpfung von Geldwäsche dient“, sagt Uwe Augustin, Vorstand in der VR Bank in Holstein eG. „Auf der anderen Seite ist der bürokratische Aufwand, der jetzt entsteht, enorm hoch – sowohl für uns als auch für unsere Kundinnen und Kunden.“ Geeignete Belege müssen ab dem 8. August bei jeder Bareinzahlung eingereicht werden, die die Summe von 10.000 Euro übersteigt – egal, ob es sich da-bei um die Einnahmen eines Einzelhändlers, um eine Schenkung oder um den Kaufbetrag für einen privat verkauften PKW handelt. „Wir glauben, dass viele Kundinnen und Kunden zunächst verunsichert sein werden, in welchen Fällen welcher Nachweis notwendig ist“, sagt Uwe Augustin.

Und wie immer bestätigen auch Ausnahmen die Regel, denn für regelmäßige Bargeldeinzahlerkunden, wie beispielsweise den Lebensmittel- und Einzelhandel, können individuelle Absprachen getroffen werden, um das Verfahren nicht unnötig zu verkomplizieren.

Wer Fragen zu den neuen Bestimmungen zur Bargeld-Einzahlung hat, kann sich telefonisch unter der 04101 501-0 oder einfach persönlich in der Filiale vor Ort informieren.

Regelungen für die Bargeldeinzahlung