- Die Bank zum Erfolg führen
- Den Erfolg kontrollieren
- Mitbestimmen
Organe & Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung
Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer VR Bank in Holstein eG, die Menschen dahinter und ihre Aufgaben.
Vorstand
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer VR Bank in Holstein eG besteht aus 4 Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

- Uwe Augustin
- Vorstandmitglied

- Andreas Jeske
- Vorstandsmitglied
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- Ingmar Kampling
- Vorstandsmitglied

- Stefan Witt
- Vorstandsmitglied
Aufsichtsrat
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.

- Hans-Jürgen Rüpcke
- Vorsitzender des Aufsichtsrates
-
Schenefeld
selbstständiger Diplom-Ingenieur

- Holger Fehrmann
- stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates
-
Quickborn
Vorstandsmitglied
Wohnungsverein Hamburg von 1902 eG

- Heinz Klostermeyer
- stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates
-
Quickborn
selbstständiger Rechtsanwalt und Notar

- Andrea Biehl
- Mitglied des Aufsichtsrates
-
Kaltenkirchen
selbstständige Floristmeisterin

- Dr. Frauke Deunert
- Mitglied des Aufsichtsrates
-
Kisdorf
Geschäftsführerin der Gemeinschaftspraxis Kisdorf

- Thorsten Jahn
- Mitglied des Aufsichtsrates
-
Elmshorn
geschäftsführender Gesellschafter
Ernst Jahn GmbH

- Jörg Kruse
- Mitglied des Aufsichtsrates
-
Bönningstedt
Landwirt

- Hans-Jürgen Kütbach
- Mitglied des Aufsichtsrates
-
Bad Bramstedt
Bürgermeister a. D.

- Carmen Molt
- Mitglied des Aufsichtsrates
-
Hennstedt
selbstständige Steuerberaterin

- Boris Alexander Reski
- Mitglied des Aufsichtsrates
-
Pinneberg
selbstständiger Rechtsanwalt und Notar

- Heino Riewesell
- Mitglied des Aufsichtsrates
-
Uetersen
geschäftsführender Gesellschafter
Riewesell GmbH

- Meike Runde
- Mitglied des Aufsichtsrates
-
Halstenbek
Gesellschafterin
Groth Feinwerktechnik GmbH & Co. KG

- Carsten Saß
- Mitglied des Aufsichtsrates
-
Wewelsfleth
Landwirt

- Steffen Schacht
- Mitglied des Aufsichtsrates
-
Alveslohe
Landwirt

- Harm Thormählen
- Mitglied des Aufsichtsrates
-
Hartenholm
selbstständiger Steuerberater

- Peter Wasner
- Mitglied des Aufsichtsrates
-
Weddelbrook
selbstständiger Rechtsanwalt und Notar
Vertreterversammlung
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

digital per Live-Stream statt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.