Spenden für die Geflüchteten aus der Ukraine

Der Krieg in der Ukraine macht uns betroffen und traurig. Jetzt kommt es darauf an, den Menschen, die aus dem Krisengebiet geflüchtet sind, zu helfen.

Unsere Genossenschaftliche FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken hat dem Deutschen Roten Kreuz bereits 500.000 Euro als nationale Soforthilfe zur Verfügung gestellt.

Auch wir, die Volksbanken Raiffeisenbanken in Schleswig-Holstein, wollen die Geflüchteten aus der Ukraine unterstützen. Um hier vor Ort zu helfen, haben wir deshalb gemeinsam mit dem schleswig-holsteinischen Landesverband des Deutschen Roten Kreuzes eine eigene, regionale Spendeninitiative gestartet.

Spenden Sie jetzt gemeinsam mit uns für die Geflüchteten aus der Ukraine mit Ihrer Überweisung an:

DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

IBAN: DE42 2109 0007 0090 0858 41

Ihre Spende wird beispielsweise für Lebensmittel und Medikamente, für die Ausstattung der Aufnahmeeinrichtungen in Schleswig-Holstein und für die Traumabewältigung von Kindern verwendet.

Wichtig: Ihre Spende ist absatzfähig. Für eine Spendensumme unter 300 € genügt ein Beleg der Überweisung, z.B. eine Kopie Ihres Kontoauszugs. Um Spenden über 300 € steuerlich geltend zu machen, benötigen Sie eine Spendenbescheinigung. Falls Sie eine Spendenbescheinigung erhalten möchten, geben Sie im Verwendungszweck Ihrer Überweisung bitte Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an.

Alternativ können Sie beim DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e.V. nachträglich eine Spendenbescheinigung per E-Mail an fundraising@drk-sh.de anfordern.


Hilfsgütertransporte für das Krankenhaus in Krementschuck (Ukraine)

Für das Krankenhaus in Krementschuck werden dringend Verbandsmaterialien und Schmerzmittel benötigt. Gisela und Klaus Fock, Schwiegereltern unserer Kollegin Susann Fock und aktiv im Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), organisieren Hilfsgütertransporte in die Ukraine bzw. begleiten die Transporte sogar selbst.

Die finanzielle Unterstützung für die Finanzierung dieser Transporte ist wichtiger denn je. Spenden können Sie unter

ASB-Spendenkonto:
IBAN DE96 2008 0000 0054 5454 00
Betreff: Ukraine

Unter Angabe Ihres Namens und der Anschrift erhalten Sie eine Spendenbescheinigung.

 

Sie bieten eine Unterkunft für Flüchtlinge aus der Ukraine?

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Der R+V-Helfer-Unfallschutz

Viele Menschen engagieren sich aktuell für die Geflüchteten, indem sie Spenden an die ukrainische Grenze bringen. Bei diesen Helferinnen und Helfern wollen wir uns mit dem R+V-Helfer-Unfallschutz bedanken.

Alle, die ehrenamtlich und unentgeltlich Hilfe leisten und sich an Hilfstransporten beteiligen, sind über unsere R+V Versicherung ab sofort automatisch und kostenlos mit einem beitragsfreien Unfallschutz abgesichert. Eine Anmeldung dafür ist nicht notwendig.

 

So schützen wir Sie

Der Versicherungsschutz gilt für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer eines organisierten Hilfstransports für die Ukraine. Voraussetzung ist, dass die Helferinnen und Helfer ihren dauerhaften Wohnsitz in Deutschland haben.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die ehrenamtliche Tätigkeit selbst, aber auch auf den Weg dorthin und von dort zurück nach Hause. Versicherungsschutz besteht nur in der EU bis zur ukrainischen Grenze – nicht in der Ukraine selbst. Versichert sind Unfälle, die zum Beispiel beim Beladen, dem Transport, dem Ausladen und Verteilen von Sachspenden oder dem Helfen in Flüchtlingsstationen passieren.

 

Was ist nach einem Unfall zu tun?

Bringt ein Unfall voraussichtlich eine Leistungspflicht mit sich, informieren Sie uns bitte schnellstmöglich unter der Telefonnummer 0800 533-1218.

Geben Sie hierzu die Versicherungsscheinnummer 010 11 231475290 an. Angehörige sollen uns Todesfälle innerhalb von 48 Stunden anzeigen. Wir sind rund um die Uhr an 7 Tagen in der Woche erreichbar.

 

Leistungen im Schadensfall

Wir zahlen 30.000 Euro bei einer dauerhaften Beeinträchtigung (Invalidität) durch einen Unfall. Die Höhe der Zahlung ist abhängig vom Grad der Invalidität.

Führt der Unfall zum Tod, erhalten Ihre Angehörigen eine finanzielle Unterstützung von 10.000 Euro. Es sind ausschließlich die hier genannten Leistungen versichert. Grundlage sind die R+V Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2019 (R+V AUB 2019). Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse verursacht sind.