1. Teilnahme und Ausschluss
(1) Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos.
(2) Durch die Teilnahme am Wettbewerb akzeptiert der/die Teilnehmer/in diese Teilnahmebedingungen.
(3) Teilnahmeberechtigt sind alle Vereine und Organisationen in unserem Geschäftsgebiet mit durch Freistellungsbescheid bescheinigter Gemeinnützigkeit. Der Zweck des Vereins muss in den Stiftungszwecken enthalten sein (§2 Satzung).
(4) Im Fall einer Auszeichnung wird eine Kopie des Freistellungsbescheides zur Verfügung gestellt und die Gemeinnützigkeit mittels Spendenbescheinigung durch den Gewinner quittiert.
(5) Der Wettbewerb beginnt am Freitag, den 18. Oktober 2024 um 9 Uhr und endet mit der Preisverleihung am 27. November 2024. Die Bürgerstiftung VR Bank in Holstein und die VR Bank in Holstein eG behalten sich ausdrücklich das Recht vor, Teilnehmer, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Teilnahme auszuschließen.
(6) Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt über die Kampagnenseite. Hierbei ist der digitale Teilnahmebogen vollständig auszufüllen.
Einreichung: Der Verein bzw. die gemeinnützige Organisation kann zwischen dem
18. Oktober 2024 und dem 15. November 2024
maximal eine Bewerbung einreichen unter Angabe des Namens des Vereins bzw. der Organisation, der Adresse, des Ansprechpartners, des Vereinslogos und eines (Gruppen-)Fotos sowie die Beantwortung der Frage:
Warum seid ihr in Eurem ehrenamtlichen Einsatz so wichtig für unsere Region? Was tut Ihr für unsere Gesellschaft?
Bitte beantwortet unbedingt die Frage, was ihr im Falle eines Gewinns anschaffen wollt.
Es sind lediglich Bilder einzureichen, die eine maximale Größe von 5 Megabyte (MB) besitzen.
Das (Gruppen-)Bild soll ganz nach dem Motto Ehrenamt zeigt Gesicht aufgenommen werden.
(7) Eine doppelte Teilnahme ist nicht möglich.
(8) Die Teilnehmer verpflichten sich, keine rechtswidrigen Inhalte zu teilen.
2. Auszeichnung
Anlässlich des 15. Geburtstages lobt die Bürgerstiftung VR Bank in Holstein folgende Preise in Form von Spenden aus:
1.Platz 3.000 € 2.Platz 2.000 € 3. Platz 1.000 € 4.-15. Platz 500 €
Publikumspreis 3.000 €
3. Abwicklung
(1) Per Juryentscheid werden die Platzierungen vergeben. In der Jury sitzen Mitglieder des Stiftungsrates, des Vorstandes, der Geschäftsführung der Bürgerstiftung VR Bank in Holstein und die Presse. Zudem können alle Mitarbeiter der VR Bank in Holstein abstimmen, ihr Ergebnis fließt mit einer Stimme ein.
(2) Zusätzlich wird ein Publikumspreis ausgelobt, der durch Voting in der Zeit vom 18. November 2024 bis zum 24. November 2024 vergeben wird. Es gewinnt der Verein bzw. die gemeinnützige Organisation mit der höchsten Stimmenzahl.
(3) Alle Preisträger werden anschließend zur Preisverleihung am 27. November 2024 – save the date - persönlich eingeladen, in der die Platzierungen bekanntgegeben werden.
(4) Eine Auszahlung des Gewinns in bar, in Sachwerten, dessen Tausch oder Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Ein Teilnehmer kann auf den Gewinn verzichten. In diesem Fall rückt an seine Stelle – sofern möglich – der nächste Teilnehmer in der Gewinnerrangfolge nach. Andernfalls wird der Gewinn unter den insoweit berechtigten Teilnehmern per Juryentscheid neu vergeben.
4. Haftung
Die VR Bank in Holstein eG und die Bürgerstiftung VR Bank in Holstein übernehmen keine Haftung für den Verlust, die mit Zurverfügungstellung des Preises auf den Empfänger übergeht.
5. Nutzungsrechte, Freistellung und Verantwortlichkeit
(1) Mit der Teilnahme an dem Wettbewerb garantiert der Teilnehmer, dass
- er/sie die hochgeladenen Inhalte selbst und auf eigene Kosten hergestellt hat und somit alleiniger Inhaber der betroffenen Urheber- und Nutzungsrechte an den übermittelten Inhalten ist,
- die Inhalte frei von Rechten Dritter sind und in jeder Form genutzt werden können. Dazu gehört, dass der Teilnehmer zur Abbildung aller auf den Fotos enthaltenen Gegenstände, Gebäude und Personen berechtigt ist, einschließlich etwaiger Persönlichkeits- und/oder Namensrechte aller abgebildeten, genannten oder in sonstiger Weise in die Inhalte einbezogener Dritter.
(2) die von ihm/ihr eingestellten Inhalte weder gegen einschlägige gesetzliche oder behördliche Bestimmungen noch gegen die guten Sitten verstoßen, (d.h. insbesondere keine jugendgefährdenden, pornographischen, rassistischen, gewaltverherrlichenden, volksverhetzenden oder beleidigenden Inhalte haben).
(3) Sofern auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen diese damit einverstanden sein, dass das Foto veröffentlicht wird. Idealerweise ist eine schriftliche Erlaubnis einzuholen.
(4) Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der/die Teilnehmer(in) den Veranstalter auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei und zwar einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
(5) Der Teilnehmer überträgt bzw. räumt dem Veranstalter sämtliche bei ihm entstehenden Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechte an den gemäß dieser Teilnahmebedingungen veröffentlichten Fotos ein, und zwar ausschließlich, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt. Der Veranstalter ist somit zur umfassenden, auch kommerziellen Nutzung und Verwertung der Fotos in allen Medien berechtigt.
(6) Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihre Fotos im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, der Jurierung, Abwicklung und Präsentation der Teilnehmerbeiträge von dem Veranstalter in Online- wie Offlinemedien (zum Beispiel im Printbereich) genutzt, verbreitet sowie auf sonstige Weise Dritten öffentlich zugänglich gemacht werden. Für diese Zwecke ist es dem Veranstalter ebenfalls erlaubt, die Fotos zu bearbeiten und falls dies erforderlich ist, Dritten Nutzungsrechte an ihnen einzuräumen. Diese Rechteeinräumung erfolgt unentgeltlich sowie ohne räumliche, inhaltliche oder zeitliche Beschränkung.
(7) Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die von den Teilnehmern bereit gestellten Fotos auf potenzielle Verletzungen der Rechte Dritter zu überprüfen. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, diese abzulehnen, wenn die Fotos nach seiner sachgerechten Einschätzung rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ebenso können Beiträge abgelehnt werden, deren Veröffentlichung gegen geltende Gesetze verstößt und die beleidigenden und diffamierenden Charakter haben. Auch Bilder, die dem vorgegebenen Thema des Veranstalters nicht entsprechen oder möglicherweise dessen Image schädigen, können ausgeschlossen werden.
6. Verfügbarkeit
(1) Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden können. Der Wettbewerb kann aufgrund von äußeren Umständen und Zwängen beendet oder entfernt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen.
(2) Hierzu können technische Probleme, Regeländerungen oder Entscheidungen durch Plattformen wie dem Gewinnsparverein-Voting gehören, falls der Wettbewerb auf oder in Zusammenhang mit ihnen veranstaltet wird.
7. Ausschluss von der Teilnahme
(1) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschließen.
(2) Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen (insbesondere Sammel- oder Mehrfachteilnahmen). Dies liegt vor, wenn zum Beispiel automatische Skripte, Hackertools, Trojaner oder Viren eingesetzt werden oder wenn ein Teilnehmer sich durch andere unerlaubte Mittel einen Vorteil verschafft. Des Weiteren können unwahre Personenanga-ben sowie der Einsatz von „Fake-Profilen“ zum Ausschluss führen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und/ oder zurückgefordert werden.
(3) Außerdem behält sich der Veranstalter das Recht vor, einzelne Teilnehmer von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen, sofern die vom Teilnehmer zur Verfügung gestellten Fotos oder der Nutzername bzw. Nickname gegen Rechte Dritter oder verabscheuungswürdige, bedrohliche und pornografische Inhalte enthalten oder Nacktheit und/oder Gewalt enthalten.
8. Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch des Wettbewerbs
(1) Der Veranstalter ist berechtigt, den Wettbewerb vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- oder Software, die außerhalb des Machtbereichs des Veranstalters liegen sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Wettbewerbs stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf des Wettbewerbs.
9. Datenschutz
Die beim Wettbewerb erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels erhoben und spätestens 30 Tage nach Ablauf der Aktion gelöscht.
10. Welches Recht gilt?
Das Gewinnspiel unterliegt dem deutschen Recht.
11. Veranstalter des Gewinnspiels
Veranstalter ist die VR Bank in Holstein eG Bismarckstraße 11-13, 25421 Pinneberg, Deutschland für die Bürgerstiftung VR Bank in Holstein, Ansprechpartner: Bettina Fischer, Tel.: 04101/501-1189 und E-Mail: bettina.fischer@vrbank-ih.de.
Die bereitgestellten Informationen werden für die Durchführung des Wettbewerbs verwendet.
Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Wettbewerb sind direkt an die VR Bank in Holstein eG bzw. die Bürgerstiftung VR Bank in Holstein zu richten.
Hier geht es zum allgemeinen Datenschutzhinweis: www.vrbank-ih.de/datenschutz und www.stiftung-vrbank-in-holstein.de/datenschutz.html