Bewerben Sie sich um eine Spende und realisieren Sie Anschaffungen und Projekte Ihres Vereins oder Ihrer Einrichtung.
Spenden
Wir fördern Ihr soziales Engagement
Die VR Bank in Holstein eG ist in der Region fest verwurzelt. Als genossenschaftliche Bank übernehmen wir Verantwortung und unterstützen Vereine, Bildungs- und Kultureinrichtungen und viele andere Organisationen in unserem Geschäftsgebiet.
Gerne fördern wir Einzelprojekte von unterschiedlichen Vereinen sowie soziale Projekte, aber auch kulturelle Initiativen. Wenn eine finanzielle Unterstützung Ihr soziales Engagement einen großen Schritt weiter bringen würde, dann bewerben Sie sich gerne um eine Spende und realisieren Sie Anschaffungen und Projekte Ihres Vereins oder Ihrer Einrichtung.
Zur Vergabe von Spenden durch die VR Bank in Holstein eG müssen die Spendenvoraussetzungen erfüllt sein. Die Spenden erfolgen i. d. R. aus dem Reinertrag des Gewinnsparens.
Aus dem Reinertrag des Gewinnsparens können nur gemeinnützige und besonders förderungswürdige Maßnahmen i. S. d. §§ 52, 53 Abgabenordnung (AO) gefördert werden.
- Förderung von Wissenschaft und Forschung
- Förderung der Bildung und Erziehung
- Förderung der Kunst und Kultur
- Förderung der Religion
- Förderung der Völkerverständigung
- Förderung der Entwicklungshilfe
- Förderung des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes
- Förderung des Heimatsgedankens
- Förderung der Jugendhilfe
- Förderung des Kindergartenwesens
- Förderung der Behindertenhilfe
- Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens
- Förderung des Sports
- Förderung des Feuer-, Katastrophen- und Zivilschutzes (insbesondere für Jugendarbeit)
- Förderung der Rettung aus Lebensgefahr
- Förderung der Unfallverhütung
- Förderung folgender Wohlfahrtsverbände
- Arbeiterwohlfahrt
- Caritas Verband
- Deutsches Rotes Kreuz
- Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
- Diakonisches Werk
- Freie Wohlfahrtverbände
Zwecke, deren Förderung dem Bund, dem Land oder den Gemeinden gesetzlich obliegen, dürfen aus dem Reinertrag nicht gefördert werden. Ausnahmen sind Förderungen, die über Standardausstattung der zu unterstützenden Einrichtung hinausgehen bzw. Spenden an Fördervereine von Schulen und gemeindliche Kindergärten.
Kirchen: Neben Spenden über Kirchengemeinden dürfen auch Vereine / Fördervereine, deren Vereinszweck die Renovierung und/oder Instandhaltung von Kirchen beinhaltet, Spenden erhalten.
Stiftungen: Stiftungen können Spenden aus dem Reinertrag erhalten, wenn diese nicht in das Stiftungskapital (Kapitalbildung / Stiftungsstock) fließen.
Spendenantrag
Spendenempfangsberechtigt sind eingetragene Vereine, Stiftungen u. a. mit gültiger Gemeinnützigkeitserklärung (Freistellungsbescheid) des Finanzamtes nach § 52 der Abgabenordnung (AO) und Sitz in unserem Geschäftsgebiet.