Rechtsschutzversicherung

Genießen Sie umfassenden Schutz mit den Rechtsschutzversicherungen der R+V

Als Unternehmer können Sie schnell in einen Rechtsstreit verwickelt werden. Die Rechtsschutzversicherungen unseres Partners R+V Allgemeine Versicherung AG nehmen Ihnen das Kostenrisiko eines Rechtsstreits ab. Das Leistungsspektrum umfasst je nach Versicherungsmodell die Bereiche Firma, Fuhrpark, Privat, Immobilien sowie Spezial-Strafrechtsschutz und weitere Zusatzbausteine.


Rechtsschutzversicherung im Überblick

Rechtsschutz für mittelständische Betriebe und Unternehmen des Straßenverkehrsgewerbes

Die Rechtsschutzversicherung gibt es mit einem maßgeschneiderten Konzept für mittelständische Betriebe, die R+V-Rechtsschutz-Spezial-Police, und mit einer Ausgestaltung für Unternehmen des Straßenverkehrsgewerbes, die R+V-Rechtsschutz-Kombi. Beide Versicherungslösungen decken praktisch alle versicherbaren Risiken ab und können durch zusätzliche Bausteine erweitert werden.

Ihre Vorteile mit der Rechtsschutz-Spezial-Police bzw. Rechtsschutz-Kombi

  • Die Versicherung übernimmt im Falle eines Rechtsstreits unter anderem die gesetzlichen Gebühren für Ihren Rechtsanwalt, die gegnerischen Anwaltskosten bei Unterliegen, die Gerichtskosten, die Zeugengebühren, die Kosten für gerichtlich herangezogene Sachverständige sowie alle angemessenen Honorarvereinbarungen.
  • Der Versicherungsschutz gilt für Ihren Betrieb, Ihre Mitarbeiter, Sie und Ihre Familie.
  • Sie erhalten Rechtsschutz bis zu einer Versicherungssumme von 1.000.000 Euro je Rechtsschutzfall. Bei der Rechtsschutz-Kombi vereinbaren Sie eine Selbstbeteiligung, deren Höhe Sie wählen können.
  • Ihr gesamter privater und gewerblicher Fuhrpark und alle selbst genutzten Immobilien sind eingeschlossen.
  • Für alle privaten Rechtsfragen steht Ihnen das R+V-Anwaltstelefon zur Verfügung.

Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

Mit der speziellen Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sichern Sie sich gegen die Kosten durch Rechtsstreitigkeiten rund um Ihre Privat- und Firmenfahrzeuge ab. Neue Fahrzeuge sind ab der Zulassung bis zur nächsten Hauptfälligkeit beitragsfrei mitversichert, ohne dass sie sofort gemeldet werden müssen. Die Versicherungssumme beträgt 1.000.000 Euro je Rechtsschutzfall. Sie vereinbaren außerdem eine Selbstbeteiligung in einer von Ihnen gewählten Höhe. Die Versicherung übernimmt unter anderem die gesetzlichen Gebühren Ihres Rechtsanwaltes, die gegnerischen Anwaltskosten bei Unterliegen, die Gerichtskosten, die Zeugengebühren, die Kosten für gerichtlich herangezogene Sachverständige sowie alle angemessenen Honorarvereinbarungen.

Folgende Bereiche sind mit der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abgedeckt

  • Schadenersatzrechtsschutz
  • Strafrechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
  • Rechtsschutz im Kfz-Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuerrechtsschutz vor Gerichten.

Zusätzliche Bausteine

Weitere Leistungsbausteine für Ihren individuellen Versicherungsschutz

Ihre R+V-Rechtsschutz-Spezial-Police bzw. R+V-Rechtsschutz-Kombi können Sie je nach Bedarf durch weitere Bausteine individuell anpassen. Diese zusätzlichen Leistungen stehen zur Verfügung:

  • Spezial-Strafrechtsschutz: für die Verteidigung beim Vorwurf besonders schwerwiegender Vergehen, zum Beispiel bei Vergehen gegen die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes.
  • LeistungspaketPLUS: beinhaltet unter anderem das gewerbliche R+V-Anwaltstelefon für Rechtsfragen im Zusammenhang mit Ihrem Betrieb bzw. Ihrer selbstständigen Tätigkeit.
  • InkassoPLUS: übernimmt die Kosten für ein Inkassounternehmen, das Ihre ausstehenden Forderungen einzieht. Sie haben die Wahl, welche Forderungen Sie einziehen lassen.
  • InkassoPLUS Garantie: ersetzt Ihnen Ihre Forderung, sollte das Inkassounternehmen erfolglos sein.
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Absicherung zur Abwehr von Ansprüchen, die gegen Sie nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bzw. vergleichbaren inländischen oder ausländischen Rechtsvorschriften geltend gemacht werden. Diese beziehen sich auf Benachteiligung, Diskriminierung, Belästigung, Ehrverletzung oder eine sonstige Persönlichkeitsverletzung.
  • Vermieter-Risiko – nur im Rahmen der R+V-Rechtsschutz-Kombi: zur gesonderten Versicherung bei Vermietung von Wohn- oder Gewerbeobjekten und Grundstücken.

 

R+V-Anwaltstelefon

Mit dem R+V-Anwaltstelefon erhalten Sie in allen privaten Rechtsfragen eine kompetente Erstberatung durch erfahrene Rechtsanwälte. Das Anwaltstelefon ist montags bis samstags von 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr für Sie besetzt. Sofern vereinbart, können Sie außerdem das gewerbliche R+V-Anwaltstelefon für Rechtsfragen im Zusammenhang mit Ihrem Betrieb bzw. Ihrer selbstständigen Tätigkeit nutzen.


Häufige Fragen zur Rechtsschutzversicherung

Gilt der Versicherungsschutz der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung auch für mich als Fahrer fremder Fahrzeuge und sind weitere Fahrer mitversichert?

Der Versicherungsschutz gilt für Sie als Versicherungsnehmer mit Ihren Fahrzeugen, für Sie als Fahrer fremder Fahrzeuge sowie alle berechtigten Fahrer und Insassen Ihrer versicherten Fahrzeuge.