Nebenkosten beim Immobilienerwerb

Eine nicht zu vernachlässigende Größe

Nebenkosten - Der Begriff hört sich an, als ob es sich hierbei nur um geringe Beträge handelt. Aber lassen Sie sich nicht verwirren, die Nebenkosten beim Bau oder Erwerb einer Immobilie sind eine nicht zu vernachlässigende Größe. Schon manche Finanzierung stand unverhofft auf wackeligen Füssen, weil die Nebenkosten nicht beachtet worden sind. Wir möchten, dass Ihr Traum vom eigenen Haus Wirklichkeit wird und zeigen Ihnen nachfolgend die wichtigsten Kostenfaktoren auf.


Nebenkosten beim Immobilienerwerb im Überblick

Notarkosten

Wenn Sie eine Immobilie erwerben, belasten oder veräußern, bedarf der Vertrag der notariellen Beurkundung. Die Kosten hierfür muss der Notar ausschließlich nach der Kostenordnung berechnen. Die Kosten setzen sich zusammen aus den Beurkundungsgebühren und den Eintragungsgebühren des Grundbuchamtes. Die Gesamtkosten für die Beurkundung und die Eintragung hat üblicherweise der Käufer zu tragen.

Als Faustregel sollten Sie einen Betrag von ca. 1,5 % der Vertragssumme einplanen.

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer beträgt je nach Länderregelung zwischen 3,5 und 6,5 % des Wertes der Gegenleistung. Zu den Gegenleistungen gehören insbesondere der Kaufpreis, übernommene Belastungen, vorbehaltene Nutzungen ( z. B. Wohnrecht), sonstige Leistungen ( z. B. Vermessungskosten, Aufpreis für Sonderleistungen).

In Schleswig-Holstein wurde der Grunderwerbsteuersatz am 01.01.2014 auf 6,5 % angehoben. In Hamburg beträgt die Grunderwerbsteuer seit 01.01.2009 4,5 %.

Die Grunderwerbsteuer wird immer öfter vom Wert des Grund und Bodens plus des Gebäudes berechnet. Bauherren können gegenüber dem Finanzamt kaum noch argumentieren, sie hätten bloß ein Grundstück erworben und anschließend hierauf ein Gebäude in Eigenregie errichtet. Eine Trennung gelingt jetzt kaum noch, seit der Bundesfinanzhof (BFH) in einer Reihe von Urteilen von einem einheitlichen Erwerbsvorgang des schlüsselfertigen Objekts ausgeht. Diese Verschärfung hatte der Europäische Gerichtshof gebilligt. Die Erhebung von Grunderwerbsteuer auf Bauleistungen durch die Einbeziehung in die Bemessungsgrundlage beim Erwerb eines noch unbebauten Grundstücks verstößt selbst dann nicht gegen EU-Recht, wenn diese Bauleistungen zugleich der Umsatzsteuer unterliegen (Az. C - 156/08, DB 2009 S. 382). Daher gibt es jetzt grundsätzlich einen sachlichen Zusammenhang zwischen dem Erwerb des Grundstücks und dem anschließenden Bau des Hauses - auch wenn getrennte Verträge mit Grundstücksverkäufer und Bauunternehmer abgeschlossen werden oder die Hausplanung inhaltlich maßgebend vom Erwerber beeinflusst ist. Selbst wenn der künftige Hausbesitzer den Architekten einschaltet, Leistungen in Eigenarbeit erbringt oder an Dritte vergibt, fällt die Grunderwerbsteuer auf das Gesamtwerk an. Das sind dann neben Grundstücks- und Gebäudepreis auch anfallende Nebenkosten.

Wechselt ein Grundstück den Besitzer, wandert automatisch eine Kopie des Kaufvertrags an das Finanzamt und die Notare übermitteln zusätzlich alle in diesem Zusammenhang stehenden Vereinbarungen. Vorrangig dient diese Kontrolle der zügigen Festsetzung von Grunderwerbsteuer, denn erst wenn diese Abgabe bezahlt ist, lässt sich der Eigentümerwechsel erfolgreich ins Grundbuch eingetragen. Aber die Informationen werden in vielen weiteren Bereichen genutzt. Sie lassen etwa finanzielle Rückschlüsse über die Einkommensverhältnisse von Ex-Besitzer und Erwerber zu.

Maklerprovision

Wenn Sie sich an einen Makler wenden, um ein geeignetes Objekt suchen zu lassen, hat dieser unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf die Maklerprovision. Die Höhe der Maklerprovision kann frei vereinbart werden. Ist keine ausdrückliche Vereinbarung hierüber getroffen, steht dem Makler die ortsübliche Gebühr zu. Die Maklerprovision trägt in vielen Bundesländern der Käufer, oft wird sie aber zwischen Verkäufer und Käufer geteilt.

Sie beträgt in der Regel zwischen 3 und 6 % der Kaufsumme.


Nebenkostenrechner

Gebühren für Grundbuchamt und Notar beim Immobilienerwerb

Unser Notar- und Grundbuchkostenrechner hilft Ihnen, die Nebenkosten beim Immobilienerwerb zu ermitteln. So berechnen Sie einfach, welche Gebühren beim Grundbuchamt und Notar anfallen, wenn Sie eine Grundschuldbestellung oder die Abtretung bzw. Löschung eines Grundbucheintrags veranlassen möchten.