Wer mag schon daran denken, dass sich von heute auf morgen durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit alles ändern könnte? Jeder kann in Situationen kommen, in denen er nicht mehr eigenverantwortlich handeln kann. Doch was geschieht und wer handelt und entscheidet für einen, wenn man auf Hilfe angewiesen ist? Bestimmen Sie selbst die Person Ihres Vertrauens für den Ernstfall!
Vorsorgen für den Ernstfall
Wenn sich plötzlich alles ändert
Zielsetzung
Mit dieser Vollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die für Sie Entscheidungen treffen soll, falls Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Durch diese Vollmachtserteilung soll eine vom Gericht angeordnete Betreuung vermieden werden.
Form
Die notarielle Beurkundung ist zwingend anzuraten, wenn auch nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit der Vollmacht. Eine schriftliche, nicht zwingend handschriftliche Form genügt zwar, kann jedoch zu Anerkennungsproblemen bei Banken führen.
Inhalt
In der Vollmacht regeln Sie Bestimmungen zur Gesundheitssorge, Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten, Vermögenssorge u. ä.
Aufbewahrung
Bewahren Sie die Vollmacht bei Ihren persönlichen Unterlagen, beim Bevollmächtigten selbst oder einer anderen Vertrauensperson auf. Sie können sie auch beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen.
Formular zum Download
Zielsetzung
Sie benennen eine Person des eigenen Vertrauens für den Fall, dass das Betreuungsgericht wegen eigener Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit einen Betreuer einsetzt. Zusätzliche Wünsche für den Fall einer Betreuung sind möglich.
Form
Schriftliche, nicht zwingend handschriftliche Form und eigenhändige Unterschrift. Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich.
Inhalt
Die Betreuungsverfügung enthält Wünsche zum Betreuer und Ersatzbetreuer. Sie können auch festlegen, wer in keinem Fall zum Betreuer bestellt werden soll.
Aufbewahrung
Bewahren Sie das Dokument so auf, dass gewährleistet ist, dass es im Bedarfsfall unverzüglich dem Vormundschaftsgericht zugeleitet wird.
Formular zum Download
Zielsetzung
Sie beurkunden eigene Wünsche in Bezug auf medizinische Behandlung und Pflege bei schwerster aussichtsloser Erkrankung, insbesondere in der letzten Lebensphase. Die Patientenverfügung ist auch als mögliche sinnvolle Ergänzung zur Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht verwendbar.
Form
Schriftliche Form mit eigenhändiger Unterschrift. Einmal jährlich sollten Sie die Unterschrift erneuern. Selbst hinzugefügte Ergänzungen sollten Sie mit einer zusätzlichen Unterschrift versehen.
Inhalt
Sie legen fest, welche Behandlung Sie wünschen und welche nicht. Außerdem können Sie Ihre Einstellung zum Leben und Sterben darlegen.
Aufbewahrung
Bewahren Sie das Dokument bei Ihren persönlichen Unterlagen, bei Freunden oder Angehörigen, evtl. auch bei Ihrem Hausarzt auf. Erstellen Sie ggfls. mehrere Kopien mit dem Hinweis auf den aufbewahrungsort des Originals. Ein Hinweis im Portmonee ist empfehlenswert.